Die Corona-Pandemie hat das tägliche Leben, privat wie beruflich, für uns alle stark verändert. Für viele Beschäftigte entstehen dadurch zusätzliche Belastungen.
Steuerfrei dürfen Sie Ihren Mitarbeiter/innen in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldetem Arbeitslohn Sonderzahlungen in Höhe von 1.500,00 € zukommen lassen.
Gesellschafter-Geschäftsführer können in diesem Zeitraum ebenfalls die Corona-Sonderzahlung erhalten, hier sind jedoch besondere Voraussetzungen zu prüfen.
Der Vorteil für Sie:
Sie teilen uns mit, welche Sonderzahlungen Sie Ihren Mitarbeiter/innen gewähren möchten und wir setzen diese auf der Lohnabrechnung um und behalten den gesetzlichen Rahmen im Blick.
Die Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto wird ebenfalls durch uns gewährleistet.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.