Als Übergangsbereich (Midijob) wird ein regelmäßiger monatlicher Verdienst zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro bezeichnet.
Voraussetzung dafür ist die Versicherungspflicht in mindestens einem Sozialversicherungszweig, z.B. Werkstudenten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mehrere sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse werden zusammengerechnet und die Einhaltung des Übergangsbereiches geprüft.
Der Übergangsbereich findet u.a. keine Anwendung bei Beschäftigten in einer Berufsausbildung und bei unregelmäßigem Arbeitsentgelt innerhalb dieser Grenzen (z.B. während Kurzarbeit).
Bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich profitieren Ihre Mitarbeiter/innen von einer geringeren Beitragsbelastung.
Auf die spätere Rente wirkt sich die reduzierte Beitragsbelastung nicht aus, da für diese das tatsächliche Arbeitsentgelt gemeldet wird.
Der Vorteil für Sie:
Sie melden uns Ihre Midijobber und wir prüfen in Zusammenarbeit mit Ihnen, ob der Übergangsbereich angewendet werden kann und erstellen die entsprechende Lohnabrechnung.
Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel werden automatisch von uns berücksichtigt.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.