Mindestens alle 4 Jahre wird in jedem Unternehmen eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.
Der Prüfer kontrolliert, ob alle Mitarbeiter/innen und Lohnbestandteile korrekt eingestuft waren und damit alle Sozialversicherungsbeiträge vollständig und rechtzeitig gemeldet und abgeführt wurden.
Im Rahmen dieser Prüfung werden ebenfalls die Beiträge an die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) und Künstlersozialversicherung (Künstlersozialabgabe) geprüft.
Besonderes Augenmerk liegt u.a. bei folgenden Schwerpunkten:
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Mini- und Midijobber
- Scheinselbständigkeit
- Betriebsveranstaltungen
- Provisions- und Bonuszahlungen
- Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne
Der Vorteil für Sie:
Auf Wunsch begleiten wir die Prüfung für Ihr Unternehmen. Der Prüfer kommt zu uns ins Büro und wir legen in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Steuerberater alle angeforderten Unterlagen vor. Wir besprechen alle Feststellungen und Bescheide mit Ihnen.
Reichen Sie uns die Ankündigung der Deutschen Rentenversicherung zur Betriebsprüfung ein.
Für die prüfungssichere Erstellung Ihrer Lohnunterlagen ist es im Vorfeld sehr wichtig, uns sämtliche Lohnbestandteile und Beschäftigungsverhältnisse rechtzeitig zu melden, damit wir diese für Sie auf der Lohnabrechnung umsetzen können.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.