(AAG-Erstattung = Aufwendungsausgleichsgesetz)
Jedes Unternehmen, bei dem nicht mehr als 30 Mitarbeiter/innen beschäftigt sind, nimmt am Umlageverfahren zur Erstattung bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1) teil.
Unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, wird grundsätzlich jeder Arbeitgeber in die Umlagekasse U2 (Mutterschaft) einbezogen.
Die Höhe der zu zahlenden Umlagen orientiert sich dabei am rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelt Ihrer Mitarbeiter/innen und den kassenindividuellen Umlagesätzen. Diese Umlagen werden allein vom Arbeitgeber getragen.
Der Vorteil für Sie:
Sie senden uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Ihrer Mitarbeiter/innen und wir kümmern uns, im Rahmen der Erstellung der Lohnabrechnung, um die Beantragung der Erstattung Ihrer Aufwendungen für die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.