Arbeitgeberdarlehen können Sie Ihren Mitarbeiter/innen zinsfrei, zinsvergünstigt und zum marktüblichen Zinssatz zur Verfügung stellen.
Dies bietet für beide Parteien unterschiedliche Vorteile:
Arbeitgeber
- Mitarbeiterbindung
Arbeitnehmer
- Zinsvorteile
- unbürokratisch
Ein geldwerter Vorteil entsteht für Ihre Mitarbeiter/innen nur, wenn die Freigrenze von 2.600,00 € überschritten wird und ein Zinsvorteil vorliegt.
Der Vorteil für Sie:
Sie melden uns Darlehen, die Sie Ihren Mitarbeiter/innen gewähren möchten und wir berücksichtigen diese auf der Lohnabrechnung.
In Zusammenarbeit mit Ihnen, werden wir diese entsprechend lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unter Berücksichtigung der Freigrenzen und eventuell weiterer geldwerter Vorteile bzw. Sachbezüge berücksichtigen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.