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Arbeitgeberdarlehen können Sie Ihren Mitarbeiter/innen zinsfrei, zinsvergünstigt und zum marktüblichen Zinssatz zur Verfügung stellen.

Dies bietet für beide Parteien unterschiedliche Vorteile:

Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung

 

Arbeitnehmer

  • Zinsvorteile
  • unbürokratisch

Ein geldwerter Vorteil entsteht für Ihre Mitarbeiter/innen nur, wenn die Freigrenze von 2.600,00 € überschritten wird und ein Zinsvorteil vorliegt.

Der Vorteil für Sie:

Sie melden uns Darlehen, die Sie Ihren Mitarbeiter/innen gewähren möchten und wir berücksichtigen diese auf der Lohnabrechnung.

In Zusammenarbeit mit Ihnen, werden wir diese entsprechend lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unter Berücksichtigung der Freigrenzen und eventuell weiterer geldwerter Vorteile bzw. Sachbezüge berücksichtigen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.