Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es verschiedene Varianten der Durchführung und Finanzierung. Möglich ist eine reine Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanzierung, sowie eine Mischform.
Die Durchführungswege der bAV sind:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage (Pensionszusage)
Je nach Art, Datum des Vertragsabschlusses und der Finanzierung, sind diese lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich einzustufen.
Das stufenweise in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber bei Neuabschlüssen einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, wenn diese durch die Entgeltumwandlung Ihres Mitarbeiters Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Der Vorteil für Sie:
Sie senden uns die Unterlagen Ihrer Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung und wir setzen diese für Sie auf der Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter/innen um.
Die staatlichen Zuschüsse (bAV-Förderbetrag) für den Arbeitgeber für Zuwendungen bei Geringverdienern werden unaufgefordert berücksichtigt. Die Details dazu, können Sie den monatlich zur Verfügung gestellten Lohnunterlagen entnehmen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.