Betriebsfeiern sind Veranstaltungen aus betrieblichem Interesse mit gesellschaftlichem Charakter, die grundsätzlich allen Mitarbeiter/innen zugänglich sein müssen.
Darunter zählen zum Beispiel:
- Betriebsausflüge
- Weihnachtsfeiern
- Jubiläumsfeiern
Steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers bis zu einem Freibetrag von 110,00 € je Veranstaltung und geplantem Teilnehmer.
Dieser Freibetrag gilt für maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr. Für übersteigende Beträge ist eine Pauschalversteuerung von 25% über die Lohnabrechnung möglich.
Der Vorteil für Sie:
Sie melden uns Ihre Veranstaltungen, inklusive Aufwendungen und Teilnehmer, und wir behalten für Sie die Freibeträge im Blick.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.