Bei der Anstellung von Gesellschafter-Geschäftsführern gilt es besondere Regeln zu beachten.
Die Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern, sowie auch mitarbeitende Familienangehörige, lösen das obligatorische Statusfeststellungsverfahren aus.
Das Statusfeststellungsverfahren wird durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt und dient der korrekten versicherungsrechtlichen Beurteilung.
Ein sozialversicherungspflichtiges oder auch ein generelles Beschäftigungsverhältnis kann u.U. ausgeschlossen sein.
Kriterien zur Beurteilung sind u.a. die Höhe der Beteiligung am Stammkapital bzw. eine Sperrminorität.
Besondere Aufmerksamkeit ist ebenfalls bei allen Vergütungsbestandteilen von Gesellschafter-Geschäftsführern notwendig, um mögliche strafbare Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Voraus zu vermeiden.
Der Vorteil für Sie:
Sie senden uns, neben dem Personalanmeldebogen, alle weiteren Unterlagen Ihres Gesellschafter-Geschäftsführers und wir unterstützen Sie bei der korrekten Einstufung. Hierzu gehören der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag sowie die aktuelle Gesellschafterliste.
Die auf der Lohnabrechnung ausgewiesenen Vergütungsbestandteile werden automatisch gesondert auf unserem Buchungsvorschlag ausgewiesen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.