Das Arbeitgeberbrutto beinhaltet die gesamten Lohnkosten jedes Mitarbeiters. Zum Bruttogehalt werden zusätzlich folgende Bestandteile fällig:
- Arbeitgeberanteil Sozialversicherungsbeiträge (KV/RV/AV/PV)
- Umlagen für Lohnfortzahlung (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenzgeld (U3)
- Pauschalsteuer, z.B. für Minijobber
- gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft (1x jährlich)
Für die betriebswirtschaftliche Planung ist es daher unabdingbar, die Gesamtkosten in Ihre Kalkulation zu integrieren.
Zu beachten ist ebenfalls, dass die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats bei den Krankenkassen/der Knappschaft eingehen müssen.
Der Vorteil für Sie:
Sie melden uns Ihre Mitarbeiter, wir berechnen für Sie die laufenden Kosten und stellen Ihnen alle notwendigen Lohnunterlagen fristgerecht bereit.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.