Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird zum Jahresende bzw. bei Austritt eines Arbeitnehmers ausgestellt.
Die Lohnsteuerbescheinigung enthält u.a. folgende Bestandteile:
- Besteuerungsmerkmale (ELStAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
- Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
- Eventuelle Großbuchstaben (z. Bsp. U = bei Unterbrechungen aufgrund längerer Krankheit)
- Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn
- Angaben zum Arbeitgeber
Zu erstellen sind Lohnsteuerbescheinigungen für jeden Arbeitnehmer, der unbeschränkt bzw. beschränkt einkommenssteuerpflichtig ist. Für Minijobber wird keine Lohnsteuerbescheinigung benötigt.
Der Vorteil für Sie:
Die Lohnsteuerbescheinigungen Ihrer Mitarbeiter/innen werden von uns unaufgefordert mit den Lohnunterlagen für Dezember erstellt und elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt.
Mit den Lohnunterlagen im Januar des Folgejahres erhalten Sie nach Rückübermittlung durch die Finanzbehörde die Lohnsteuerbescheinigung und können diese Ihren Mitarbeiter/innen zusammen mit der Lohnabrechnung aushändigen.
Bei unterjährigen Austritten wird die Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls unaufgefordert von uns erzeugt und bereitgestellt.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.