Der gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar 2021 stufenweise angehoben:
- ab 01.01.2021: 9,50 Euro brutto/Stunde
- ab 01.07.2021: 9,60 Euro brutto/Stunde
- ab 01.01.2022: 9,82 Euro brutto/Stunde
- ab 01.07.2022: 10,45 Euro brutto/Stunde
Ausgenommen vom Mindestlohn sind beispielsweise:
- Auszubildende (separate gesetzliche Mindestvergütung)
- Pflichtpraktikanten
Branchenspezifische Änderungen sind u.a. in folgenden Gewerken zu beachten:
- Gebäudereinigung
- Abfallwirtschaft
Der Vorteil für Sie:
Wir berücksichtigen notwendige Änderungen, in Absprache mit Ihnen, auf den monatlichen Lohnabrechnungen.
Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto werden von uns unaufgefordert gewährleistet.
Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.