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Was ist eine Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung, auch Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung genannt, ist ein Dokument, welches dem Arbeitnehmer die genaue Zusammensetzung seines Einkommens für einen Abrechnungszeitraum, meist für einen Monat, aufschlüsselt.

Eine Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung enthält Angaben über:

Bruttoeinkommen

Bruttoeinkommen

Sachbezüge

Zuschläge und Zulagen

Vermögenswirksame Leistungen

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Lohnsteuerabzug

Abzug Sozialversicherungsbeiträge

Nettoeinkommen

Persönliche Abzüge

Vorschüsse

Auszahlungsbetrag

Jeder Arbeitgeber muss für seinen Mitarbeiter per Gesetz laut § 108 GewO eine Lohnabrechnung bzw. eine Gehaltsabrechnung erstellen.

Als Arbeitgeber behalten Sie die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer des Mitarbeiters ein und überweisen diese an die Krankenkassen und die Finanzämter.

Wie können Sie eine Lohnabrechnung erstellen?

Als Unternehmer und Arbeitgeber müssen Sie die Lohnabrechnung berechnen und erstellen.

Kostenlose Vorlagen und Lohnrechner zur Lohnabrechnung aus dem Internet helfen Ihnen dabei, die Daten für die Lohnbuchhaltung zu errechnen und zu erfassen. Selbstverständlich können Sie mit einer Lohnabrechnungssoftware wie beispielsweise Agenda arbeiten.

Ohne eigene Vorkenntnisse im Bereich der Lohnabrechnung sollten Sie die Lohnbuchhaltung aber besser an ein externes Lohnbüro oder einen Steuerberater auslagern.

Eine Lohnabrechnung lässt sich nicht einfach „auf Knopfdruck“ korrekt erstellen. Es ist nicht immer einfach, eine Lohnabrechnung zu verstehen. So ist es beispielsweise notwendig, unterschiedliche Mitarbeiter wie z.B. Geschäftsführer, Werkstudenten, Praktikanten, Minijobber oder Rentner vor Erstellung der Lohnabrechnung in allen Sparten der Sozialversicherung (Kranken-Pflegeversicherung und Renten-Arbeitslosenversicherung sozialversicherungsrechtlich korrekt einzustufen. Hier spielen verschiedene Faktoren eine bedeutsame Rolle.

Die Deutsche Rentenversicherung führt alle vier Jahre Betriebsprüfungen durch. Dabei wird jede einzelne Lohnabrechnung geprüft. Zu wenig errechnete und abgeführte Beiträge werden für den gesamten Zeitraum nachberechnet. Dies kann zu erheblichen und überraschenden Nachzahlungen führen. Die Finanzbehörde wird bei Lohnsteueraußenprüfungen ebenfalls feststellen, ob die Lohnsteuerzahlungen korrekt berechnet und abgeführt worden sind.

Die Hilfestellung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz ausschließlich das Buchen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Keine Rechts- und Steuerberatung!