Fragen & Antworten
Allgemeine Fragen
Wie schnell können Sie meine/unsere Lohnabrechnungen übernehmen?
Sobald uns alle Informationen und Unterlagen vorliegen, können wir die Lohnabrechnungen für Sie erstellen.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung der Lohnabrechnungen benötigt?
Wir brauchen die Firmen- und Personalstammdaten. Entsprechende Formulare finden Sie im Bereich „Download“.
Wie werden die monatlichen Lohnunterlagen zur Verfügung gestellt?
Sie können wählen: Lohnunterlagen im PDF-Format per Mail/Cloud oder in Papierform per Post.
Welche Lohnunterlagen stellt die Lohnbuchhaltung abacus zur Verfügung?
Alle wichtigen Dokumente, wie zum Beispiel: Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise Krankenkassen, Lohnsteueranmeldung, Buchungsliste, Lohnjournal, Zahlungsliste, DTAUS-Datei und vieles mehr.
Wann werden die Lohnunterlagen zur Verfügung gestellt?
Bis spätestens zum 20. eines jeden Monats oder zu Ihrem Wunschtermin.
Kann abacus auch die Finanzbuchhaltung für mich/uns bearbeiten?
Wir kooperieren mit zuverlässigen und serviceorientierten Partnern in den Bereichen Steuerberatung und Finanzbuchhaltung. Auf Wunsch koordinieren wir einen Termin für Sie.
Ist ein persönlicher Gesprächstermin notwendig?
Nein, wir können alle notwendigen Informationen und Unterlagen telefonisch und per Mail austauschen. Auf Wunsch können wir natürlich auch gern ein persönliches Kennenlernen verabreden.
Gibt es einen persönlichen Ansprechpartner?
Ja, denn wir kümmern uns selbst um unseren Kundenservice :o))
Fragen bei Lohnbüro-Wechsel
Wie ist ein Wechsel schnell und ohne Aufwand möglich?
Ja, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir setzen uns mit Ihrem bisherigen Anbieter (Lohnbüro oder Steuerberater) in Verbindung und fordern alle elektronischen Dateien an. Diese werden dann in unsere Lohnsoftware importiert.
Was muss bei einem Wechsel beachtet werden?
Eventuell haben Sie eine Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Anbieter. Wir benötigen eine Kündigung und Vollmacht, um den Wechsel für Sie zu bearbeiten. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Bereich „Download“.
Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel des Anbieters möglich?
Generell können Sie jederzeit –auch im laufenden Kalenderjahr- die Lohnbuchhaltung wechseln.
Kann ich bei einem Wechsel bei meinem Steuerberater bleiben?
Selbstverständlich. Gern können wir Ihrem Steuerberater monatlich die Buchungsliste aus dem Lohn zur Verfügung stellen.
Kann sich die Lohnbuchhaltung abacus um die Kündigung beim bisherigen Anbieter kümmern?
Das übernehmen wir gern für Sie. Bitte schicken Sie uns einfach das Formular Kündigung ausgefüllt zurück.
Fragen bei Existenz-gründung
Welche Unterlagen werden bei einer Unternehmensgründung benötigt?
Was muss bei der Einstellung der ersten Mitarbeiter beachtet werden?
Wir beraten Sie hierzu ausführlich. Es muss nach Personengruppen unterschieden werden: Festgehalt, Stundenlohn, Minijob, Midijob, Werkstudent, Praktikant, Rentner, Schüler und Azubi. Alle Arbeitnehmer müssen zunächst bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
Benötige ich eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit?
Ja, bei der erstmaligen Anmeldung von Arbeitnehmern wird eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit benötigt. Soweit dies noch nicht geschehen ist, kümmern wir uns darum.
Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?
Damit Ihre Mitarbeiter unfallversichert werden können, ist eine Anmeldung und Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft notwendig. Sollte das noch nicht geschehen sein, melden wir Ihr Unternehmen an.
Wer kümmert sich um die Überweisungen der Löhne, Sozialversicherung usw.?
Von uns erhalten Sie alle Lohnunterlagen sowie einen übersichtlichen Zahlungsvorschlag, der alle notwendigen Überweisungen an die Mitarbeiter, die Krankenkassen und die Finanzbehörde auflistet. Die Überweisungen nehmen Sie selbst vor. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Sammeldatei (DTAUS-Datei)zur Verfügung.